Sie haben eine gerichtliche Verfügung, die Ihre Sorgerechts- und Besuchsrechtsvereinbarung mit dem anderen Elternteil festlegt. In dieser Gerichtsverfügung heißt es, dass es sich um eine „endgültige“ Verfügung handelt. Können Sie Ihre Besuchs- oder Sorgerechtsregelung ändern, wenn sich neue Umstände ergeben?
Die Antwort auf diese Frage lautet ja. Das Sorgerecht für minderjährige Kinder richtet sich immer nach den Interessen der Kinder, und diese Interessen können sich im Laufe der Zeit ändern. In Virginia kann ein Gericht eine Sorgerechts- und Besuchsregelung ändern, wenn die Umstände der Eltern und das Wohl der Kinder dies erfordern. Insbesondere erlaubt Virginia Code § 20-108 die Änderung einer Sorgerechts- oder Besuchsregelung, wenn (1) eine wesentliche Änderung der Umstände eingetreten ist und (2) es im besten Interesse der Kinder ist, das Sorgerecht oder den Besuch zu ändern.
Die wesentliche Änderung der Umstände, die erforderlich ist, damit ein Gericht eine Sorgerechts- und Besuchsrechtsanordnung ändert, ist sehr fallspezifisch, aber einige Beispiele für mögliche wesentliche Änderungen sind: ein Elternteil ist umgezogen; ein Elternteil hat wieder geheiratet oder ein weiteres Kind bekommen; die erzieherischen oder gesundheitlichen Bedürfnisse des Kindes werden nicht erfüllt; die Situation des sorgeberechtigten Elternteils hat sich so verändert, dass es für das Kind nicht gesund oder sicher ist, bei diesem Elternteil zu bleiben (z. B. Obdachlosigkeit, psychische Krankheit).z. B. Obdachlosigkeit, Geisteskrankheit, Drogenabhängigkeit); der sorgeberechtigte Elternteil hat das Besuchsrecht ohne triftigen Grund verweigert; ein Elternteil hat wiederholt gegen die geltende Anordnung verstoßen; oder die Bedürfnisse des Kindes haben sich im Laufe der Zeit geändert. Dies ist nur eine kleine Aufzählung von Umständen, die ein Gericht als wesentliche Änderung ansehen kann.
Diese wesentliche Änderung muss seit dem Datum der letzten gerichtlichen Anordnung bezüglich des Sorgerechts und des Besuchsrechts eingetreten sein und kann nicht eine Angelegenheit sein, die zuvor verhandelt wurde oder den Parteien bekannt war, aber nicht vor Gericht vorgebracht wurde.
Nachdem das Gericht festgestellt hat, dass eine wesentliche Änderung der Umstände eingetreten ist, muss das Gericht entscheiden, ob es im Interesse des Kindes ist, die aktuelle Anordnung zu ändern. Bei dieser Entscheidung berücksichtigt das Gericht die Faktoren, die in Virginia Code § 20-124.3 aufgeführt sind. Zu diesen Faktoren gehören:
- Das Alter, die körperliche und geistige Verfassung des Kindes, unter Berücksichtigung der sich ändernden Bedürfnisse des Kindes;
- das Alter, die körperliche und geistige Verfassung jedes Elternteils;
- die zwischen jedem Elternteil und dem Kind bestehende Beziehung;
- Die Bedürfnisse des Kindes, einschließlich der wichtigen Beziehungen zu Geschwistern, Gleichaltrigen und erweiterten Familienmitgliedern;
- die Rolle, die jeder Elternteil bei der Erziehung des Kindes gespielt hat und weiterhin spielen wird;
- die Neigung jedes Elternteils, die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil aktiv zu unterstützen;
- Die Bereitschaft und Fähigkeit jedes Elternteils, eine enge und dauerhafte Beziehung zu dem Kind aufrechtzuerhalten, und die Fähigkeit jedes Elternteils, in Angelegenheiten, die das Kind betreffen, mit dem anderen Elternteil zusammenzuarbeiten und Streitigkeiten mit ihm beizulegen;
- die vernünftige Präferenz des Kindes, wenn das Gericht der Ansicht ist, dass das Kind über eine angemessene Intelligenz, ein angemessenes Verständnis, ein angemessenes Alter und eine angemessene Erfahrung verfügt, um eine solche Präferenz zum Ausdruck zu bringen;
- eine etwaige Vorgeschichte von Missbrauch in der Familie; und
- andere Faktoren, die das Gericht für erforderlich hält.
Wenn ein Gericht feststellt, dass (a) sich die Umstände seit der letzten Anordnung wesentlich geändert haben und (b) das Wohl des Kindes eine Änderung des Sorgerechts oder der Besuchsregelung rechtfertigt, erlässt das Gericht eine neue Anordnung, die die zuvor „endgültige“ Sorgerechtsanordnung ändert.
Es gibt keine Begrenzung, wie oft ein Gericht seine eigene Anordnung ändern kann. Sie sollten Ihre Angelegenheit jedoch nur dann erneut vor Gericht bringen, wenn eine wesentliche Änderung eingetreten ist und Sie der Meinung sind, dass unter den neuen Umständen eine Änderung erforderlich ist, um dem Wohl Ihres Kindes gerecht zu werden.
Wenn Sie der Meinung sind, dass eine wesentliche Änderung der Umstände eingetreten ist und Sie möchten, dass ein Gericht Ihre Sorgerechts- und Besuchsrechtsverfügung überprüft, sollten Sie unbedingt mit einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht in Ihrer Nähe sprechen. Livesay & Myers, P.C. verfügt über ein Team von erfahrenen Familienanwälten in Büros in Fairfax, Arlington, Leesburg, Manassas und Fredericksburg, die Mandanten in ganz Nord-Virginia vertreten. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um noch heute einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Über Lindsay Connolly
Lindsay Connolly ist leitende Anwältin in der Fredericksburger Niederlassung von Livesay & Myers, P.C. Sie praktiziert ausschließlich Familienrecht und vertritt Mandanten in Trennungs-, Scheidungs-, Sorgerechts-, Besuchs- und Unterhaltsfällen in ganz Fredericksburg, Spotsylvania, Stafford und Nord-Virginia.