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1.1.E.168 Steuerbefreite Unterkunft (RA)

Posted on November 7, 2021 by admin
  • Definition
  • Zu berücksichtigende Faktoren
  • Name der Unterkunft
  • Verwaltung der Räumlichkeiten
  • Beschäftigung von Personal
  • Tägliches Management
  • Hausordnung
  • Zahlungen für Versorgungsleistungen
  • Privatunterkünfte
  • Pachtverträge
  • Kaution
  • Verfügbarkeit der Unterkunft

Definition

Für die Zwecke der RA ist eine steuerbefreite Unterkunft eine Unterkunft, die als eine angesehen wird:

  • Pension,
  • Gästehaus,
  • Hostel,
  • Hotel,
  • Privathotel,
  • Zimmervermietung,
  • Pension, oder
  • ähnliche Räumlichkeiten.

Referenz des Gesetzes: SSAct section 5A(5A) A person’s accommodation is exempt accommodation…

Policy reference: SS-Leitfaden 2.2.13.20 RA – Überprüfung erforderlich, 3.8.1.40 Benachrichtigung, Überprüfung & Pflichten des Empfängers für RA, 3.8.1.110 Bestimmungen für Mitbewohner für RA, 3.8.1.120 Beispiele für die Bewertung – RA-Bestimmungen für Mitbewohner

Zu berücksichtigende Faktoren

Bei der Entscheidung, ob eine Person in einer befreiten Unterkunft lebt, muss eine Reihe von Faktoren berücksichtigt werden. Weder hat ein Faktor mehr Gewicht als ein anderer, noch muss die Unterkunft eine Mindestanzahl von Faktoren erfüllen. Es muss jedoch hinreichend nachgewiesen werden, dass es sich um eine der oben genannten Unterkunftsarten handelt. Im weiteren Verlauf dieses Themas werden die folgenden Faktoren erläutert, die darauf hinweisen können, dass eine Person in einer steuerbefreiten Unterkunft lebt:

  • der Name der Unterkunft,
  • die Verwaltung der Räumlichkeiten,
  • die Beschäftigung von Personal,
  • die tägliche Verwaltung,
  • die Hausordnung,
  • Zahlungen für Versorgungsleistungen,
  • Privatunterkünfte,
  • Mietverträge,
  • Anleihen und
  • Verfügbarkeit von Wohnraum.

Name der Unterkunft

Die Unterkunft muss als Pension, Gästehaus, Herberge, Hotel, Privathotel, Zimmervermietung, Beherbergungsbetrieb oder ähnliches bezeichnet werden. Der Name muss den tatsächlichen Charakter der Unterkunft widerspiegeln. Außerdem muss der Betrieb in der Öffentlichkeit als Pension oder ähnliches wahrgenommen werden.

Beispiel: Bill & Joe’s Boarding House oder Seaside Private Hotel.

Verwaltung der Räumlichkeiten

Ein Manager oder Verwalter, der kein Immobilienmakler ist, wird angestellt oder beauftragt, die Räumlichkeiten zu verwalten. Dazu gehören Verwalter, die in den Räumlichkeiten wohnen, sowie solche, die regelmäßig, z. B. von Montag bis Freitag, in den Räumlichkeiten arbeiten und für den Betrieb der Räumlichkeiten verantwortlich sind. In der Regel sind diese Verwalter oder Verwalterinnen befugt, neuen Mietern und Mieterinnen eine Unterkunft anzubieten oder eine Empfehlung für die Räumung bestehender Mieter und Mieterinnen abzugeben.

Beschäftigung von Personal

Sonstiges Personal, wie z. B. Reinigungskräfte, wird angestellt oder beauftragt, regelmäßig und häufig zu arbeiten. Das Personal muss vom Verwalter, Verwalter oder Eigentümer angestellt sein, nicht vom Mieter.

Beispiel: Mitglieder einer Wohngruppe oder Wohngemeinschaft beschäftigen eine Reinigungskraft.

Wenn eine Reinigungskraft nur selten oder unregelmäßig, z. B. monatlich oder nur bei Auszug des Mieters, für die Reinigung eingesetzt wird, dann ist diese Richtlinie nicht erfüllt. Wenn eine Reinigungskraft für die tägliche Reinigung eingestellt wird, ist diese Leitlinie erfüllt.

Tägliches Management

In freigestellten Unterkünften haben die Bewohner keine Kontrolle über das tägliche Management der Räumlichkeiten.

Erläuterung: Menschen, die in Pensionen oder ähnlichen Unterkünften leben, haben in der Regel kein Mitspracherecht, wie ihre Unterkunft verwaltet wird. Dies steht im Gegensatz zu Menschen, die in einem Gruppenhaus leben, wo die häuslichen Vereinbarungen und Verantwortlichkeiten in der Regel zwischen den Haushaltsmitgliedern vereinbart werden.

Beispiel: Den Bewohnern fehlt möglicherweise die Kontrolle über Fragen wie:

  • wie oft die Räumlichkeiten gereinigt werden,
  • die Auswahl neuer Mieter,
  • mit wem sie die Einrichtungen teilen und
  • wann und wie die Einrichtungen genutzt werden können.

Hausordnung

In der Regel gibt es in freigestellten Unterkünften eine von der Leitung auferlegte Hausordnung. Wenn diese Hausordnung dazu führt, dass der Mieter weniger Rechte hat, als eine Person in einer Mietwohnung normalerweise hätte, dann ist diese Leitlinie erfüllt. In der Regel werden solche Regeln schriftlich niedergelegt und den Bewohnern zur Verfügung gestellt und/oder öffentlich ausgehängt.

Beispiel: Beschränkungen in Bezug auf:

  • die Frage, wann ein Mieter Zugang zu den Räumlichkeiten oder den Kochgelegenheiten hat, oder
  • die Frage, ob ein Mieter einen Gast in seinem Zimmer haben darf.

Diese Bestimmung bezieht sich nicht auf Hausregeln, die von den Bewohnern einer Wohngruppe oder Wohngemeinschaft vereinbart wurden.

Zahlungen für Versorgungsleistungen

Zu den Unterkunftskosten, die den Bewohnern einer steuerbefreiten Unterkunft in Rechnung gestellt werden, gehören in der Regel auch Zahlungen für Versorgungsleistungen wie Wasser, Gas und Strom. Die Versorgungsleistungen werden nicht für jeden Bewohner gesondert abgerechnet, und der Bewohner hat auch kein eigenes Konto beim Versorgungsunternehmen.

Privatunterkünfte

Privatunterkünfte sind keine steuerfreien Unterkünfte. Ob es sich um eine Privatwohnung handelt, kann anhand folgender Kriterien festgestellt werden:

  • Anzahl und Art der Schlafzimmer und Badezimmer oder
  • Anzahl der Bewohner, die nicht miteinander verwandt sind und in der Wohnung leben.

Beispiele: Einzelne Faktoren, die dieser Leitlinie entsprechen, sind:

  • Schlafräume im Schlafsaalstil oder eine höhere Anzahl von Schlafzimmern als in einer Privatwohnung üblich,
  • Schlafräume, die neben Schlafmöglichkeiten auch Aufenthalts-, Ess- und/oder Kochmöglichkeiten enthalten,
  • Badezimmer, die so gestaltet sind, dass sie von mehr als einer Person gleichzeitig genutzt werden können, und
  • Küchen, in denen jeder Bewohner seine Lebensmittel in abschließbaren Schränken aufbewahren kann.

Pachtverträge

Befreite Wohnungen werden in der Regel nicht auf Pachtbasis angeboten. Der Mieter ist nicht verpflichtet, vor dem Bezug der Wohnung einen förmlichen Mietvertrag abzuschließen. Dementsprechend wird die Unterkunft in der Regel nur für kurze Zeit angeboten.

Ausnahme: Unterkünfte, die den Anforderungen des Queensland Residential Services (Accommodation) Act 2002 unterliegen.

Kaution

In ausgenommenen Unterkünften muss die Person in der Regel keine Kaution zahlen, bevor sie die Unterkunft beziehen kann. Auch wenn eine Person in einer freigestellten Wohnung die Miete im Voraus zahlen muss, ist es unwahrscheinlich, dass sie auch eine Kaution für die Miete, für Schäden an der Wohnung oder für beides zahlen muss. Schlüsselkautionen und dergleichen gelten nicht als Kaution.

Ausnahme: Unterkünfte, die den Anforderungen des Queensland Residential Services (Accommodation) Act 2002 unterliegen.

Verfügbarkeit der Unterkunft

Befreite Unterkünfte sind tageweise oder auf einer anderen kurzfristigen Basis verfügbar. In der Regel kann dies täglich, wöchentlich oder höchstens vierzehntägig sein. Das Vorhandensein von Langzeitmietern sollte jedoch nicht ausschließen, dass ein Gebäude diese Leitlinie erfüllt.

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