FrühgeschichteBearbeiten
Der Aargau und die umliegenden Gebiete wurden bereits 200 v. Chr. von den Helvetiern, einem Mitglied der Kelten, beherrscht. Schliesslich wurde es von den Römern und ab dem 6. Jahrhundert von den Franken besetzt. Die Römer errichteten eine bedeutende Siedlung namens Vindonissa in der Nähe der heutigen Stadt Brugg.
Mittelalterlicher AargauBearbeiten
Der rekonstruierte althochdeutsche Name des Aargaus ist Argowe, erstmals eindeutig bezeugt (in der Schreibweise Argue) im Jahr 795. Der Begriff bezeichnete ein Territorium, das dem des heutigen Kantons nur grob entsprach und das Gebiet zwischen Aare und Reuss einschliesslich Pilatus und Napf umfasste, d.h. mit Teilen der heutigen Kantone Bern (Berner Aargau, Emmental, Teile des Berner Oberlandes), Solothurn, Basel-Landschaft, Luzern, Obwalden und Nidwalden, nicht aber die Teile des heutigen Kantons östlich der Reuss (Bezirk Baden), die zum Zürichgau gehörten.
Im Frankenreich (8. bis 10. Jahrhundert) war das Gebiet ein umstrittenes Grenzgebiet zwischen den Herzogtümern Alamannia und Burgund. Eine Linie der von Wetterau (Konradiner) besaß von 750 bis etwa 1030 zeitweise die Grafschaft Aargau, die sie dann verlor (sie hatte inzwischen den Namen von Tegerfelden angenommen). Diese Teilung wurde zur unscharfen (und dünn besiedelten) Aussengrenze des frühen Heiligen Römischen Reiches bei dessen Gründung in der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts. Der grösste Teil des Gebietes kam um 1200 unter die Kontrolle des Herzogshauses Zähringen und der Komitien von Habsburg und Kyburg.
In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts wurde das Gebiet zwischen den Ansprüchen der Reichsstädte Bern, Luzern und Solothurn und dem Schweizer Kanton Unterwalden aufgeteilt.Der verbleibende Teil, der weitgehend dem heutigen Kanton Aargau entspricht, blieb bis zur „Eroberung des Aargaus“ durch die Alte Eidgenossenschaft im Jahr 1415 unter der Kontrolle der Habsburger.1415 wurde die Burg Habsburg, der ursprüngliche Sitz des Hauses Habsburg, von Bern eingenommen.1415 gründeten die Habsburger eine Reihe von Klöstern (von denen einige erhalten blieben, z.B, Die Habsburger hatten eine Reihe von Klöstern gegründet (von denen einige erhalten blieben, z.B. in Wettingen und Muri), deren Aufhebung durch die Regierung 1841 zum Ausbruch des Schweizer Bürgerkriegs – des „Sonderbundskriegs“ – im Jahr 1847 beitrug.
Unter der EidgenossenschaftBearbeiten
Als Friedrich IV. von Habsburg sich auf dem Konzil von Konstanz auf die Seite des Gegenpapstes Johannes XXIII. stellte ihn Kaiser Sigismund unter den Reichsbann. Im Juli 1414 besuchte der Papst Bern und erhielt von dort die Zusicherung, dass man gegen die Habsburger vorgehen werde. Einige Monate später kündigte die Schweizerische Eidgenossenschaft den Vertrag von 1412. Kurz darauf, 1415, nutzten Bern und der Rest der Eidgenossenschaft den Bann als Vorwand, um in den Aargau einzufallen. Die Eidgenossenschaft konnte die Städte Aarau, Lenzburg, Brugg und Zofingen sowie die meisten habsburgischen Burgen rasch erobern. Bern behielt den südwestlichen Teil (Zofingen, Aarburg, Aarau, Lenzburg und Brugg), nördlich bis zum Zusammenfluss von Aare und Reuss. Die wichtige Stadt Baden wurde von einer vereinigten Schweizer Armee eingenommen und von allen 8 Mitgliedern der Eidgenossenschaft regiert. Einige Bezirke, die sogenannten Freien Ämter – Mellingen, Muri, Villmergen und Bremgarten mit der Grafschaft Baden – wurden als „Untertanengebiete“ von allen oder einigen Eidgenossen verwaltet. Kurz nach der Eroberung des Aargaus durch die Eidgenossen demütigte sich Friedrich vor dem Papst. Der Papst versöhnte sich mit ihm und ordnete die Rückgabe aller eroberten Gebiete an. Die Eidgenossen weigerten sich, und Jahre später, nachdem keine ernsthaften Versuche zur Rückeroberung unternommen worden waren, verzichtete der Herzog offiziell auf die Rechte der Eidgenossen.
Unteraargau oder Berner AargauEdit
Berns Teil des Aargaus wurde als Unteraargau bekannt, kann aber auch Berner oder Berner Aargau genannt werden. 1514 dehnte sich Bern nach Norden in den Jura aus und kam so in den Besitz mehrerer strategisch wichtiger Bergpässe ins österreichische Fricktal. Dieses Land wurde dem Unteraargau zugeschlagen und wurde direkt von Bern aus regiert. Es war in sieben Landvogteien und vier Verwaltungsstädte, Aarau, Zofingen, Lenzburg und Brugg, aufgeteilt. Während die Habsburger vertrieben wurden, durften viele ihrer niederen Adligen ihre Ländereien und Ämter behalten, verloren aber im Laufe der Zeit ihre Macht an die bernische Regierung. Die Verwaltung der Vogtei stützte sich auf einen sehr kleinen Beamtenstab, der sich meist aus Berner Bürgern, aber auch aus einigen Einheimischen zusammensetzte.
Als Bern 1528 zur Reformation übertrat, konvertierte auch der Unteraargau. Zu Beginn des 16. Jahrhunderts wanderten einige Täufer aus Zürich ins obere Wynen- und Ruedertal ein. Trotz des Drucks der bernischen Obrigkeit im 16. und 17. Jahrhundert verschwand das Täufertum nie ganz aus dem Unteraargau.
Bern nutzte die aargauischen Vogteien vor allem als Getreidequelle für den Rest des Stadtstaates. Die Landstädte blieben wirtschaftlich nur von regionaler Bedeutung. Im 17. und 18. Jahrhundert förderte Bern jedoch die industrielle Entwicklung im Unteraargau, der im späten 18. Jahrhundert die am stärksten industrialisierte Region des Stadtstaates war. Die hohe Industrialisierung führte im 18. Jahrhundert zu einem starken Bevölkerungswachstum, so wuchs die Bevölkerung zwischen 1764 und 1798 um 35%, weit mehr als in anderen Teilen des Kantons. 1870 lag der Anteil der Bauern in den Bezirken Aarau, Lenzburg, Kulm und Zofingen bei 34-40%, in den übrigen Bezirken bei 46-57%.
Freie ÄmterEdit
Die übrigen Freien Ämter wurden als Untertanengebiete von der übrigen Eidgenossenschaft kollektiv verwaltet. Das Amt Muri wurde Zürich, Luzern, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus zugeteilt, während die Ämter Meienberg, Richensee und Villmergen zunächst allein an Luzern fielen. Die endgültige Grenze wurde 1425 durch ein Schiedsgericht festgelegt und Luzern musste die drei Ämter zur gemeinsamen Herrschaft abgeben. Die vier Ämter wurden dann unter einem einzigen eidgenössischen Landvogt zur so genannten Vogtei im Waggental zusammengefasst, die im 15. Im 16. Jahrhundert wurde sie als Vogtei der Freien Ämter bekannt. Die Freien Ämter verfügten zwar oft über unabhängige Untergerichte, mussten aber die Oberhoheit der Eidgenossenschaft anerkennen. 1532 schliesslich wurde der Kanton Uri Teil der gemeinsamen Verwaltung der Freien Ämter.
Zur Zeit der Reformation trat die Mehrheit der Ämter zum neuen Glauben über. Im Jahr 1529 fegte eine Welle des Bildersturms durch die Gegend und löschte einen Großteil der alten Religion aus. Nach der Niederlage Zürichs in der zweiten Schlacht von Kappel 1531 marschierten die fünf siegreichen katholischen Kantone mit ihren Truppen in die Freien Ämter ein und konvertierten sie zum Katholizismus.
Im Ersten Villmergerkrieg 1656 und im Toggenburger Krieg (oder Zweiten Villmergerkrieg) 1712 wurden die Freien Ämter zum Aufmarschgebiet der kämpfenden reformierten und katholischen Heere. Während der Frieden nach dem Krieg von 1656 den Status quo nicht veränderte, brachte der vierte Friede von Aarau 1712 eine Neuordnung der Machtverhältnisse. Der Sieg gab Zürich die Möglichkeit, die katholischen Kantone aus der Regierung in der Grafschaft Baden und dem angrenzenden Gebiet der Freien Ämter zu verdrängen. Die Freien Ämter wurden nun durch eine Linie vom Galgen in Fahrwangen bis zum Kirchturm von Oberlunkhofen in zwei Teile geteilt. Der nördliche Teil, die sogenannten Unteren Freien Ämter, zu denen die Bezirke Boswil (teilweise) und Hermetschwil sowie das Niederamt gehörten, wurde von Zürich, Bern und Glarus regiert. Der südliche Teil, die Oberen Freien Ämter, wurden von den bisherigen sieben Kantonen regiert, wobei Bern als achter hinzukam.
Während der Helvetischen Republik (1798-1803) wurden die Grafschaft Baden, die Freien Ämter und das Gebiet des Kelleramtes zum Kanton Baden zusammengefasst.
Grafschaft BadenEdit
Die Grafschaft Baden war ein gemeinsames Kondominium der gesamten Alten Eidgenossenschaft. Nach der Eroberung durch die Eidgenossenschaft im Jahr 1415 behielt sie viel von der habsburgischen Rechtsstruktur bei, was zu einer Reihe von Problemen führte. Der lokale Adel hatte nur auf etwa einem Fünftel des Territoriums das Recht, das Niedergericht zu halten. Es gab über 30 verschiedene Adelige, die das Recht hatten, über die umliegenden Länder verstreut Gerichte zu halten. All diese sich überschneidenden Gerichtsbarkeiten führten zu zahlreichen Konflikten, aber nach und nach konnte die Eidgenossenschaft diese Rechte in der Grafschaft erwerben. Die Städte Baden, Bremgarten und Mellingen wurden zu Verwaltungszentren und hielten die Obergerichte. Zusammen mit den Gerichten verfügten die drei Verwaltungszentren über eine beträchtliche lokale Autonomie, wurden aber von einem Statthalter regiert, der alle zwei Jahre von den Acht Orten ernannt wurde. Nach dem Sieg der Protestanten in der Zweiten Schlacht von Villmergen änderte sich die Verwaltung der Grafschaft leicht. Anstatt dass die Acht Orte gemeinsam einen Landvogt ernannten, ernannten Zürich und Bern den Landvogt jeweils für 7 von 16 Jahren, während Glarus ihn für die restlichen zwei Jahre ernannte.
Die chaotische Rechtsstruktur und der zersplitterte Landbesitz in Verbindung mit der Tradition, das Land bei einer Erbschaft unter allen Erben aufzuteilen, verhinderten groß angelegte Reformen. Der Gouverneur versuchte im 18. Jahrhundert, die Gesetze und Besitzverhältnisse in der gesamten Grafschaft zu reformieren und zu vereinheitlichen, jedoch mit begrenztem Erfolg. Da die Verwaltung ständig wechselte, fehlte es der Grafschaft an einer kohärenten langfristigen Wirtschaftspolitik oder an Unterstützung für Reformen. Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts gab es keine Fabriken oder Mühlen und nur einige kleine Handwerksbetriebe entlang der Grenze zu Zürich. Der Strassenbau wurde erst nach 1750 zur Priorität, als Zürich und Bern begannen, einen Statthalter für sieben Jahre zu ernennen.
Während der protestantischen Reformation traten einige der Gemeinden zum neuen Glauben über. Ab 1531 wurden jedoch einige der alten Pfarreien wieder zum alten Glauben konvertiert. Die Statthalter wurden sowohl aus dem katholischen als auch aus dem protestantischen Kanton ernannt, und da sie alle zwei Jahre wechselten, erlangte keine der beiden Konfessionen eine Mehrheit in der Grafschaft.
Nach dem Einmarsch der Franzosen stimmten die Regierungen von Zürich und Bern am 19. März 1798 der Schaffung des kurzlebigen Kantons Baden in der Helvetischen Republik zu. Mit der Mediationsakte von 1803 wurde der Kanton Baden aufgelöst. Ein Teil der Ländereien der ehemaligen Grafschaft Baden wurde nun zum Bezirk Baden im neu geschaffenen Kanton Aargau. Nach dem Zweiten Weltkrieg erlebte die ehemals agrarisch geprägte Region ein markantes Wachstum und wurde zum bevölkerungsreichsten und dichtesten Bezirk des Kantons (110’000 im Jahr 1990, 715 Personen pro km2).
Bildung des Kantons AargauEdit
Der heutige Kanton Aargau wurde 1803 als Kanton der Schweizerischen Eidgenossenschaft als Folge der Mediationsakte gebildet. Er war ein Zusammenschluss aus drei kurzlebigen Kantonen der Helvetischen Republik: Aargau (1798-1803), Baden (1798-1803) und Fricktal (1802-1803). Seine Entstehung geht also auf die napoleonische Zeit zurück. Im Jahr 2003 feierte der Kanton Aargau sein 200-jähriges Bestehen.
Französische Truppen besetzten den Aargau vom 10. März bis 18. April 1798; danach wurde der bernische Teil zum Kanton Aargau und der Rest zum Kanton Baden. In den Jahren 1801 und 1802 kam es zu einem gescheiterten Zusammenschluss der beiden Hälften, die schliesslich unter dem Namen Aargau vereinigt wurden und nach der Mediationsakte als vollwertiges Mitglied in die neu gegründete Eidgenossenschaft aufgenommen wurden. Einige Teile des Kantons Baden wurden zu diesem Zeitpunkt an andere Kantone abgetreten: das Amt Hitzkirch an Luzern, Hüttikon, Oetwil an der Limmat, Dietikon und Schlieren an Zürich. Im Gegenzug kam das Luzerner Amt Merenschwand zum Aargau (Bezirk Muri).
Das 1802 von Österreich über das napoleonische Frankreich an die Helvetische Republik abgetretene Fricktal war kurzzeitig ein eigener Kanton der Helvetischen Republik (Kanton Fricktal) unter einem Statthalter, wurde aber am 19. März 1803 (nach der Mediationsakte) dem Kanton Aargau einverleibt.
Die ehemaligen Kantone Baden und Fricktal lassen sich noch mit den heutigen Bezirken identifizieren: der Kanton Baden mit den Bezirken Zurzach, Baden, Bremgarten und Muri (allerdings mit den oben beschriebenen Zu- und Abgängen von 1803), der Kanton Fricktal mit den Bezirken Rheinfelden und Laufenburg (mit Ausnahme von Hottwil, das 2010 in diesen Bezirk überführt wurde).
OberamtEdit
Das Oberamt Aargau wechselte mehrfach:
- erste zwei aufeinanderfolgende Regierungsstatthalter :
- April 1798 – November 1801 Jakob Emmanuel Feer (1754-1833)
- 1802-1803 Johann Heinrich Rothpletz (1766-1833)
- Präsidenten der Regierungskommission
- 10. März 1803 – 26. April 1803 Johann Rudolf Dolder (1753-1807)
- 26. April 1803 – 1815 ein ‚Kleiner Rat‘ (Präsident monatlich wechselnd)
- jährlich Amtsbürgermeister 1815-1831
- jährlich Landammänner seit 1815
jüdische Geschichte im AargauEdit
Im 17. Jahrhundert, Jahrhundert war der Aargau das einzige eidgenössische Kondominium, in dem Juden geduldet waren. 1774 waren sie auf zwei Orte, Endingen und Lengnau, beschränkt. Während die ländliche Oberschicht unablässig auf die Ausweisung der Juden drängte, verhinderten die finanziellen Interessen der Behörden dies. Sie erhoben Sondersteuern auf den Hausier- und Viehhandel, die wichtigsten jüdischen Berufe. Die protestantischen Besatzer genossen auch das Unbehagen der örtlichen Katholiken durch die Anwesenheit der jüdischen Gemeinde. Die Juden waren direkt dem Statthalter unterstellt; ab 1696 mussten sie alle 16 Jahre einen Schutzbrief von ihm erneuern.
In dieser Zeit durften Juden und Christen nicht unter einem Dach leben, noch durften Juden Land oder Häuser besitzen. Sie wurden viel höher besteuert als andere und 1712 wurde die Gemeinde Lengnau „geplündert“. Im Jahr 1760 wurden sie in Bezug auf Eheschließungen und Fortpflanzung weiter eingeschränkt. Auf Heiratserlaubnisse wurde eine exorbitante Steuer erhoben, oft wurden sie sogar ganz verweigert. Dies blieb bis ins 19. Jahrhundert der Fall. Jahrhundert. 1799 schaffte die Helvetische Republik alle Sonderabgaben ab und hob 1802 die Kopfsteuer auf. Am 5. Mai 1809 wurden sie zu Bürgern erklärt und erhielten weitreichende Rechte in Bezug auf Handel und Landwirtschaft. Bis zum 7. Mai 1846 waren sie noch auf Endingen und Lengnau beschränkt, dann wurde ihnen das Recht zugestanden, sich im Kanton Aargau frei zu bewegen und aufzuhalten. Am 24. September 1856 gewährte ihnen der Schweizerische Bundesrat die vollen politischen Rechte im Aargau sowie weitreichende Geschäftsrechte, doch die mehrheitlich christliche Bevölkerung hielt sich nicht vollständig an diese neuen liberalen Gesetze. Im Jahr 1860 stimmte die Kantonsregierung darüber ab, den Aargauerinnen und Aargauern das kommunale Wahlrecht zu gewähren und ihren Gemeinden Autonomie zuzugestehen. Bevor das Gesetz in Kraft treten konnte, wurde es jedoch aufgrund des lautstarken Widerstands der Ultramonte-Partei wieder aufgehoben. Schließlich gewährten die Bundesbehörden im Juli 1863 allen Juden die vollen Bürgerrechte. In Endingen und Lengnau erhielten sie jedoch nicht alle Rechte, bis ein Beschluss des Grossen Rates vom 15. Mai 1877 den Mitgliedern der jüdischen Gemeinden dieser Orte das Bürgerrecht verlieh und ihnen Urkunden mit den Namen Neu-Endingen und Neu-Lengnau ausstellte. Der Schweizerische Jüdische Kulturverein war von seiner Gründung im Jahr 1862 bis zu seiner Auflösung 20 Jahre später maßgeblich an diesem Kampf beteiligt. In dieser Zeit der eingeschränkten Rechte durften sie nicht einmal ihre Toten auf Schweizer Boden begraben und mussten ihre Toten auf einer Insel namens Judenäule im Rhein bei Waldshut bestatten. Ab 1603 wurden die verstorbenen Juden der Surbtaler Gemeinden auf der von der jüdischen Gemeinde gepachteten Flussinsel begraben. Da die Insel immer wieder überflutet und verwüstet wurde, baten die Surbtaler Juden 1750 die Tagsatzung, den Endinger Friedhof in der Nähe ihrer Gemeinden anzulegen.