Einleitung: – Traditionell rechtfertigen penetrierende abdominale Wunden eine routinemäßige Laparotomie. Diese Vorgehensweise kann jedoch an den Verletzungsmechanismus (Stich- oder Schusswaffe) und die Genauigkeit der bildgebenden Verfahren angepasst werden, wenn diese eine viszerale Verletzung ausschließen und somit eine engmaschige Nachsorge ermöglichen.
Patienten und Methoden: Retrospektive Studie von 79 Patienten (Mai 1995-Mai 2002) mit einer penetrierenden Bauchwunde: (47 (59 %) Stichwunden und 32 (41 %) Schusswunden). Die Korrelation zwischen bildgebenden und chirurgischen Befunden, Behandlung und postoperativem Verlauf wurde untersucht.
Ergebnisse: Achtundsechzig Patienten wurden von Anfang an operiert, und 11 wurden engmaschig nachbeobachtet. Von den 11 Patienten, die nachuntersucht wurden (9 nach Stichwunden und 2 nach Schusswunden), mussten zwei operiert werden (1 in jeder Gruppe). Die Korrelation zwischen bildgebenden und chirurgischen Befunden war bei 34 (72 %) Patienten nach Stichverletzungen und bei 21 (80 %) nach Schusswaffenverletzungen gut; die mittlere Anzahl der viszeralen Verletzungen betrug 1 bzw. 3. Sechs Patienten (8%) starben (Mortalität: 2% bzw. 16%), 12 (15%) hatten postoperative Komplikationen.
Schlussfolgerung: Penetrierende abdominale Stichwunden können durch engmaschige Nachsorge behandelt werden, wenn die Bildgebung eine viszerale Verletzung ausschließt. Schusswaffenverletzungen rechtfertigen immer noch eine routinemäßige Laparotomie, sowohl wegen der Vielzahl viszeraler Verletzungen als auch wegen der schlechten Prognose.