Ein erweiterter wissenschaftlicher Ausschuß der EBDD trat vom 18. bis 19. Mai 1999 in Lissabon zusammen, um die Risiken der synthetischen Droge 4-MTA (4-Methylthioamphetamin) im Rahmen der Gemeinsamen Maßnahme betreffend neue synthetische Drogen zu bewerten. Aufgabe des Ausschusses war es, die gesundheitlichen und sozialen Risiken der Substanz sowie die möglichen Folgen eines Verbots zu bewerten. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass 4-MTA in den EU-Mitgliedstaaten vor allem wegen des hohen Risikos einer Überdosierung der Droge unter Kontrolle gestellt werden sollte. Diese ergeben sich aus dem langsamen Einsetzen der Wirkung der Droge – die von den Konsumenten oft als Ergebnis einer schwachen Dosis fehlinterpretiert wird, was zum Konsum weiterer Pillen führt – und ihrer langen Wirkungsdauer. In dem Bericht wird auch auf die schwerwiegenden Risiken hingewiesen, die sich aus der Kombination der Droge mit Alkohol, MDMA, Amphetaminen, Ephedrin und bestimmten Lebensmitteln ergeben. Im Anschluss an die Schlussfolgerungen der Risikobewertung der EBDD verabschiedete der Rat der Europäischen Union am 13. September 1999 einstimmig einen Beschluss, in dem die neue synthetische Droge 4-MTA (4-Methylthioamphetamin) als eine Substanz definiert wurde, die in den EU-Mitgliedstaaten Kontrollmaßnahmen und strafrechtlichen Sanktionen unterworfen werden soll.