Auch wenn ABET das Vorrecht der Institutionen anerkennt und unterstützt, die Terminologie ihrer Wahl zu übernehmen und zu verwenden, ist es notwendig, dass ABET-Freiwillige und -Mitarbeiter ein einheitliches Verständnis der Terminologie haben. Zu diesem Zweck werden die Kommissionen die folgenden grundlegenden Definitionen verwenden:
Bildungsziele eines Studiengangs
Bildungsziele eines Studiengangs sind weit gefasste Aussagen, die beschreiben, was Absolventen innerhalb weniger Jahre nach ihrem Abschluss erreichen sollen. Die Bildungsziele des Studiengangs basieren auf den Bedürfnissen der Zielgruppen des Studiengangs.
Student Outcomes
Student Outcomes beschreiben, was die Studierenden zum Zeitpunkt des Abschlusses wissen und können sollen. Sie beziehen sich auf die Kenntnisse, Fähigkeiten und Verhaltensweisen, die die Studierenden im Laufe des Studiums erwerben.
Bewertung
Bewertung ist ein oder mehrere Prozesse, die Daten zur Bewertung des Erreichens von Studienergebnissen ermitteln, sammeln und aufbereiten. Eine wirksame Bewertung verwendet relevante direkte, indirekte, quantitative und qualitative Maßnahmen, die für das zu messende Ergebnis geeignet sind. Geeignete Stichprobenmethoden können als Teil eines Bewertungsprozesses eingesetzt werden.
Evaluation
Evaluation ist ein oder mehrere Prozesse zur Interpretation der Daten und Nachweise, die durch Bewertungsprozesse gesammelt wurden. Die Evaluation bestimmt das Ausmaß, in dem die Ergebnisse der Studierenden erreicht werden. Die Evaluierung führt zu Entscheidungen und Maßnahmen zur Verbesserung des Programms.
Die Kriterien für die Akkreditierung sind in zwei Abschnitte unterteilt.
Allgemeine Kriterien
Die allgemeinen Kriterien gelten für alle von einer ABET-Kommission akkreditierten Programme. Jedes von einer ABET-Kommission akkreditierte Programm muss alle Kriterien erfüllen, die in den Allgemeinen Kriterien für diese Kommission aufgeführt sind.
Programmkriterien
Die Programmkriterien enthalten fachspezifische Akkreditierungskriterien. Die Programme müssen nachweisen, dass sie alle spezifischen Programmkriterien erfüllen, die im Titel des Programms enthalten sind. Alle sich überschneidenden Anforderungen müssen nur einmal erfüllt werden.
Alle Programme, die eine Akkreditierung durch die Computing Accreditation Commission of ABET anstreben, müssen nachweisen, dass sie alle folgenden allgemeinen Kriterien erfüllen.
- I. Allgemeine Kriterien
- Allgemeines Kriterium 1. Studenten
- Allgemeines Kriterium 2. Bildungsziele des Studiengangs
- Allgemeines Kriterium 3. Studentische Ergebnisse
- Allgemeines Kriterium 4. Kontinuierliche Verbesserung
- Allgemeines Kriterium 5. Curriculum
- Allgemeines Kriterium 6. Fakultät
- Allgemeines Kriterium 7. Einrichtungen
- Allgemeines Kriterium 8. Institutionelle Unterstützung
- II. Programmkriterien
I. Allgemeine Kriterien
Allgemeines Kriterium 1. Studenten
Die Leistungen der Studenten müssen bewertet werden. Die Fortschritte der Studierenden müssen überwacht werden, um den Erfolg bei der Erreichung der Studienziele zu fördern und dadurch die Absolventen in die Lage zu versetzen, die Bildungsziele des Programms zu erreichen. Die Studierenden müssen in Fragen des Lehrplans und der beruflichen Laufbahn beraten werden.
Der Studiengang muss über Richtlinien für die Aufnahme neuer und den Wechsel von Studierenden verfügen und diese durchsetzen, die angemessene akademische Anrechnung von Kursen, die an anderen Einrichtungen absolviert wurden, und die angemessene akademische Anrechnung von Arbeit anstelle von Kursen, die an der Einrichtung absolviert wurden, gewährleisten. Der Studiengang muss über Verfahren verfügen und diese anwenden, um sicherzustellen und zu dokumentieren, dass die Absolventen alle Abschlussanforderungen erfüllen.
Allgemeines Kriterium 2. Bildungsziele des Studiengangs
Der Studiengang muss über veröffentlichte Bildungsziele verfügen, die mit dem Auftrag der Institution, den Bedürfnissen der verschiedenen Zielgruppen des Studiengangs und diesen Kriterien übereinstimmen. Es muss ein dokumentierter, systematisch genutzter und effektiver Prozess für die regelmäßige Überprüfung dieser Studiengangsziele vorhanden sein, der sicherstellt, dass sie mit dem institutionellen Auftrag, den Bedürfnissen der Studiengangskunden und diesen Kriterien übereinstimmen.
Allgemeines Kriterium 3. Studentische Ergebnisse
Der Studiengang muss über dokumentierte studentische Ergebnisse verfügen, die die Absolventen darauf vorbereiten, die Bildungsziele des Studiengangs zu erreichen. Es muss ein dokumentiertes und wirksames Verfahren für die regelmäßige Überprüfung und Überarbeitung dieser Lernergebnisse vorhanden sein.
Der Studiengang muss die Studierenden in die Lage versetzen, zum Zeitpunkt des Abschlusses Folgendes zu erreichen:
(a)Die Fähigkeit, Informatik- und Mathematikkenntnisse anzuwenden, die den Studienergebnissen und dem Fachgebiet angemessen sind
(b)Die Fähigkeit, ein Problem zu analysieren und die für seine Lösung erforderlichen Informatikanforderungen zu ermitteln und zu definieren
(c)Die Fähigkeit, ein computergestütztes System zu entwerfen, c)Die Fähigkeit, ein computergestütztes System, einen Prozess, eine Komponente oder ein Programm zu entwerfen, zu implementieren und zu bewerten, um die gewünschten Anforderungen zu erfüllen
(d)Die Fähigkeit, effektiv in Teams zu arbeiten, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen
(e)Das Verständnis für professionelle, ethische, rechtliche, sicherheitsrelevante und soziale Aspekte, e)Ein Verständnis für berufliche, ethische, rechtliche, sicherheitsrelevante und soziale Fragen und Verantwortlichkeiten
(f)Die Fähigkeit, effektiv mit verschiedenen Zielgruppen zu kommunizieren
(g)Die Fähigkeit, die lokalen und globalen Auswirkungen der Informatik auf Einzelpersonen, Organisationen und die Gesellschaft zu analysieren
(h)Die Einsicht in die Notwendigkeit und die Fähigkeit, sich beruflich weiterzuentwickeln
(i)Die Fähigkeit, aktuelle Techniken, Fertigkeiten und Werkzeuge zu nutzen, die für die Informatikpraxis notwendig sind.
Allgemeines Kriterium 4. Kontinuierliche Verbesserung
Der Studiengang muss regelmäßig geeignete, dokumentierte Verfahren anwenden, um zu beurteilen und zu bewerten, inwieweit die Lernergebnisse der Studierenden erreicht werden. Die Ergebnisse dieser Bewertungen müssen systematisch als Input für die kontinuierliche Verbesserung des Programms genutzt werden. Andere verfügbare Informationen können ebenfalls genutzt werden, um die kontinuierliche Verbesserung des Programms zu unterstützen.
Allgemeines Kriterium 5. Curriculum
Die Anforderungen des Studiengangs müssen mit den Bildungszielen des Studiengangs übereinstimmen und so gestaltet sein, dass jedes der Studienergebnisse erreicht werden kann. Der Lehrplan muss technische und berufliche Anforderungen mit allgemeinbildenden Anforderungen und Wahlfächern kombinieren, um die Studierenden auf eine berufliche Laufbahn und ein weiterführendes Studium in der mit dem Studiengang verbundenen Informatikdisziplin sowie auf das Funktionieren in der modernen Gesellschaft vorzubereiten.
Die technischen und beruflichen Anforderungen müssen mindestens ein Jahr lang aktuelle Grundlagen und fortgeschrittene Themen in der mit dem Studiengang verbundenen Informatikdisziplin umfassen. Darüber hinaus muss das Programm Mathematik umfassen, die der Disziplin angemessen ist und über das Vorkalkulationsniveau hinausgeht. Für jeden Kurs im Hauptfach, der von allen Studenten verlangt wird, müssen der Inhalt, die erwarteten Leistungskriterien und der Platz im Gesamtstudienprogramm veröffentlicht werden.
Allgemeines Kriterium 6. Fakultät
Jedes Fakultätsmitglied, das in dem Studiengang unterrichtet, muss über Fachwissen und einen Bildungshintergrund verfügen, der mit den von ihm erwarteten Beiträgen zum Studiengang übereinstimmt. Die Kompetenz der Fakultätsmitglieder muss durch Faktoren wie Ausbildung, berufliche Befähigungsnachweise und Zertifizierungen, Berufserfahrung, ständige berufliche Weiterentwicklung, Beiträge zum Fachgebiet, Wirksamkeit der Lehre und Kommunikationsfähigkeit nachgewiesen werden. Insgesamt müssen die Lehrkräfte über die nötige Breite und Tiefe verfügen, um alle Lehrplanbereiche des Studiengangs abzudecken.
Die Zahl der im Studiengang tätigen Lehrkräfte muss ausreichen, um Kontinuität, Stabilität, Aufsicht, Interaktion mit den Studierenden und Beratung zu gewährleisten. Der Lehrkörper muss über ausreichende Verantwortung und Befugnisse verfügen, um den Studiengang durch die Festlegung und Überarbeitung der Ausbildungsziele und der Ergebnisse der Studierenden sowie durch die Umsetzung eines Studienprogramms zu verbessern, das die Erreichung der Ergebnisse der Studierenden fördert.
Allgemeines Kriterium 7. Einrichtungen
Klassenzimmer, Büros, Laboratorien und die dazugehörige Ausstattung müssen angemessen sein, um das Erreichen der Studienziele zu unterstützen und eine lernfördernde Atmosphäre zu schaffen. Moderne Werkzeuge, Geräte, Computerressourcen und Laboratorien, die für den Studiengang geeignet sind, müssen verfügbar und zugänglich sein und systematisch gewartet und verbessert werden, damit die Studierenden die Lernergebnisse erreichen und die Anforderungen des Studiengangs erfüllen können. Die Studierenden müssen bei der Nutzung der für den Studiengang zur Verfügung stehenden Hilfsmittel, Ausrüstungen, Computerressourcen und Laboratorien angemessen angeleitet werden.
Die Bibliotheksdienste und die Computer- und Informationsinfrastruktur müssen angemessen sein, um die wissenschaftlichen und beruflichen Aktivitäten der Studierenden und Lehrkräfte zu unterstützen.
Allgemeines Kriterium 8. Institutionelle Unterstützung
Die institutionelle Unterstützung und Führung muss angemessen sein, um die Qualität und Kontinuität des Programms zu gewährleisten.
Die Ressourcen, einschließlich der institutionellen Dienstleistungen, der finanziellen Unterstützung und des Personals (sowohl administrativ als auch technisch), die dem Programm zur Verfügung gestellt werden, müssen angemessen sein, um die Bedürfnisse des Programms zu erfüllen. Die dem Studiengang zur Verfügung stehenden Ressourcen müssen ausreichen, um qualifizierte Lehrkräfte anzuwerben, zu halten und deren berufliche Weiterentwicklung zu gewährleisten. Die dem Studiengang zur Verfügung stehenden Mittel müssen ausreichen, um die für den Studiengang geeignete Infrastruktur, Einrichtungen und Ausrüstung zu erwerben, zu erhalten und zu betreiben und um ein Umfeld zu schaffen, in dem die Studierenden ihre Ziele erreichen können.
II. Programmkriterien
Alle Programme, die eine Akkreditierung durch die Computing Accreditation Commission of ABET anstreben, müssen nachweisen, dass sie alle spezifischen Programmkriterien erfüllen, die in der Programmbezeichnung enthalten sind.