Review Our Drug / Marijuana Case Results
This ist eine Tabelle der maximalen Geld- und Freiheitsstrafen, die als Folge einer Verurteilung wegen einfachen Besitzes von Marihuana und anderen Drogen nach dem Bundesgesetz über kontrollierte Substanzen und anderen Drogen- und Marihuanagesetzen verhängt werden können.
21 U.S. Code § 844 – Strafen für einfachen Besitz
Es ist für jede Person ungesetzlich, wissentlich oder absichtlich eine kontrollierte Substanz zu besitzen, es sei denn, eine solche Substanz wurde direkt oder aufgrund eines gültigen Rezepts oder einer Bestellung von einem Arzt in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit erworben, oder es ist nicht anders durch dieses Unterkapitel oder Unterkapitel II erlaubt.Es ist für jede Person rechtswidrig, wissentlich oder absichtlich Chemikalien der Liste I zu besitzen, die gemäß oder aufgrund einer Registrierung erworben wurden, die dieser Person gemäß Abschnitt 823 dieses Titels oder Abschnitt 958 dieses Titels erteilt wurde, wenn diese Registrierung widerrufen oder ausgesetzt wurde, wenn diese Registrierung abgelaufen ist oder wenn der Registrant seine Geschäftstätigkeit in der durch seine Registrierung vorgesehenen Weise eingestellt hat. Es ist für jede Person rechtswidrig, wissentlich oder absichtlich innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen mehr als 9 Gramm Ephedrinbase, Pseudoephedrinbase oder Phenylpropanolaminbase in einem aufgelisteten chemischen Produkt im Einzelhandel zu erwerben, außer dass von diesen 9 Gramm nicht mehr als 7,5 Gramm durch den Versand durch einen privaten oder kommerziellen Spediteur oder den Postdienst eingeführt werden dürfen. Jede Person, die gegen diesen Unterabschnitt verstößt, kann zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr und einer Geldstrafe von mindestens 1.000 Dollar oder beidem verurteilt werden, es sei denn, sie begeht eine solche Straftat, nachdem eine frühere Verurteilung nach diesem Unterkapitel oder Unterkapitel II oder eine frühere Verurteilung wegen eines nach dem Recht eines anderen Staates anrechenbaren Drogen-, Betäubungsmittel- oder Chemikaliendelikts rechtskräftig geworden ist, und wird zu einer Freiheitsstrafe von nicht weniger als 15 Tagen, aber nicht mehr als zwei Jahren verurteilt, und ist mit einer Geldstrafe von mindestens 2.500 Dollar zu bestrafen, es sei denn, daß, wenn er eine solche Straftat begeht, nachdem zwei oder mehr frühere Verurteilungen nach diesem Unterkapitel oder Unterkapitel II oder zwei oder mehr frühere Verurteilungen wegen eines nach dem Recht eines beliebigen Staates anrechenbaren Drogen-, Betäubungsmittel- oder Chemikaliendelikts oder einer Kombination von zwei oder mehr solcher Straftaten rechtskräftig geworden sind, er zu einer Freiheitsstrafe von nicht weniger als 90 Tagen, aber nicht mehr als 3 Jahren verurteilt und mit einer Geldstrafe von mindestens 5.000 Dollar belegt wird.
Ungeachtet der in diesem Unterabschnitt vorgesehenen Strafen wird jede Person, die gemäß diesem Unterabschnitt wegen des Besitzes von Flunitrazepam verurteilt wird, zu einer Freiheitsstrafe von höchstens drei Jahren oder zu einer Geldstrafe, wie sie in diesem Abschnitt vorgesehen ist, oder zu beidem verurteilt. Die Verhängung oder Vollstreckung einer nach diesem Unterabschnitt zu verhängenden Mindeststrafe kann nicht ausgesetzt oder aufgeschoben werden. Ferner werden einer Person, die gegen diesen Unterabschnitt verstößt, bei Verurteilung die angemessenen Kosten für die Ermittlung und Verfolgung der Straftat auferlegt, einschließlich der Kosten für die Verfolgung einer Straftat im Sinne der Abschnitte 1918 und 1920 des Titels 28, mit der Ausnahme, dass dieser Satz keine Anwendung findet und eine Geldstrafe nach diesem Abschnitt nicht auferlegt werden muss, wenn das Gericht gemäß den Bestimmungen des Titels 18 feststellt, dass der Angeklagte nicht in der Lage ist zu zahlen.
Im Sinne dieses Abschnitts bedeutet der Begriff „Drogen-, Betäubungsmittel- oder chemische Straftat“ jede Straftat, die den Besitz, die Verteilung, die Herstellung, den Anbau, den Verkauf, die Weitergabe oder den Versuch oder die Verschwörung zum Besitz, zur Verteilung, zur Herstellung, zum Anbau, zum Verkauf oder zur Weitergabe einer Substanz, deren Besitz nach diesem Unterkapitel verboten ist, verbietet.
Diese Strafen gelten für den Besitz von Heroin, Kokain, LSD, Marihuana (Marihuana), Paraphernalia, Date-Rape-Drogen, Rave-Drogen, Designer-Drogen, Ecstasy, verschreibungspflichtige Medikamente sowie andere Substanzen, einschließlich Betäubungsmitteln und Opiaten, die in Schedule I, Schedule II, Schedule III, Schedule IV und Schedule V des Controlled Substances Act und im Controlled Substances Import and Export Act aufgeführt sind.
Die Strafen für den einfachen Besitz gelten auch für die Verteilung einer „kleinen Menge“ Marihuana ohne Annahme einer Zahlung.
Für die Zwecke des Abschnitts, in dem die Strafen für den Besitz verhängt werden, schließt eine frühere Verurteilung die Verurteilung wegen einer Straftat nach dem Controlled Substances Act oder dem Controlled Substances Import and Export Act sowie jede Straftat im Zusammenhang mit Drogen oder Betäubungsmitteln ein, die nach einzelstaatlichem Recht strafbar ist.
21 U.S. Code § 863 – Drogenutensilien
(a) Im Allgemeinen ist es für jede Person ungesetzlich-
(1) Drogenutensilien zu verkaufen oder zum Verkauf anzubieten;
(2) die Post oder eine andere Einrichtung des zwischenstaatlichen Handels zu benutzen, um Drogenutensilien zu transportieren; oder
(3) Drogenutensilien einzuführen oder auszuführen.(b) Strafen
Wer wegen einer Straftat nach Unterabschnitt (a) dieses Abschnitts verurteilt wird, wird mit einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Jahren und einer Geldstrafe nach Titel 18 bestraft.(c) Beschlagnahme und Verfall
Jegliche Drogenutensilien, die in einen Verstoß gegen Unterabschnitt (a) dieses Abschnitts verwickelt sind, unterliegen der Beschlagnahme und dem Verfall bei der Verurteilung einer Person wegen eines solchen Verstoßes. Alle derartigen Utensilien sind dem Administrator of General Services, General Services Administration, zu übergeben, der die Vernichtung dieser Utensilien anordnen oder ihre Verwendung für Strafverfolgungs- oder Bildungszwecke durch Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden genehmigen kann.(d) „Drogenutensilien“ definiertDer Begriff „Drogenutensilien“ bezeichnet Ausrüstungsgegenstände, Produkte oder Materialien jeglicher Art, die in erster Linie für die Verwendung bei der Herstellung, Zusammenstellung, Umwandlung, Verbergung, Erzeugung, Verarbeitung, Zubereitung, Injektion, Einnahme, Inhalation oder anderweitigen Einführung einer kontrollierten Substanz in den menschlichen Körper bestimmt oder konzipiert sind, deren Besitz nach diesem Unterkapitel rechtswidrig ist. Dazu gehören Gegenstände, die in erster Linie dazu bestimmt oder konstruiert sind, Marihuana, Kokain, Haschisch, Haschischöl, PCP, Methamphetamin oder Amphetamine einzunehmen, zu inhalieren oder auf andere Weise in den menschlichen Körper einzubringen, wie z. B.
(1) Metall-, Holz-, Acryl-, Glas-, Stein-, Kunststoff- oder Keramikpfeifen mit oder ohne Sieb, permanente Siebe, Haschischköpfe oder durchlöcherte Metallschalen;
(2) Wasserpfeifen;
(3) Vergaserrohre und -vorrichtungen;
(4) Rauch- und Vergasermasken;
(5) Schabenklammern: d.h. Gegenstände, die zum Halten von brennendem Material, wie z.B. einer Marihuana-Zigarette, verwendet werden, das zu klein oder zu kurz geworden ist, um in der Hand gehalten zu werden;
(6) Miniaturlöffel mit einem Fassungsvermögen von einem Zehntel Kubikzentimeter oder weniger;
(7) Kammerpfeifen;
(8) Vergaserpfeifen;
(9) elektrische Pfeifen;
(10) luftbetriebene Pfeifen;
(11) Chillums;
(12) Bongs;
(13) Eispfeifen oder Chiller;
(14) verdrahtete Zigarettenpapiere; oder
(15) Kokain-Freebase-Kits.(e) Faktoren, die bei der Feststellung, was Drogenutensilien sind, berücksichtigt werdenBei der Feststellung, ob ein Gegenstand Drogenutensilien ist, können zusätzlich zu allen anderen logisch relevanten Faktoren die folgenden Faktoren berücksichtigt werden:
(1) mündliche oder schriftliche Gebrauchsanweisungen, die dem Gegenstand beigefügt sind;
(2) dem Gegenstand beiliegendes Beschreibungsmaterial, das seinen Gebrauch erklärt oder darstellt;
(3) nationale und lokale Werbung über seinen Gebrauch;
(4) die Art und Weise, wie der Gegenstand zum Verkauf angeboten wird;
(5) ob der Eigentümer oder jemand, der die Kontrolle über den Artikel hat, ein rechtmäßiger Anbieter von gleichartigen oder verwandten Artikeln in der Gemeinschaft ist, wie z.B. ein lizenzierter Verteiler oder Händler von Tabakprodukten;
(6) direkte oder Indizienbeweise für das Verhältnis der Verkäufe des Artikels/der Artikel zu den Gesamtverkäufen des Geschäftsunternehmens;
(7) das Vorhandensein und der Umfang rechtmäßiger Verwendungen des Artikels in der Gemeinschaft; und
(8) Zeugenaussagen von Sachverständigen über seine Verwendung.(f) AusnahmenDieser Abschnitt gilt nicht für
(1) jede Person, die durch örtliches, bundesstaatliches oder bundesstaatliches Recht berechtigt ist, solche Artikel herzustellen, zu besitzen oder zu vertreiben; oder
(2) jeden Artikel, der im normalen rechtmäßigen Geschäftsverlauf importiert, exportiert, transportiert oder per Post oder auf anderem Wege verkauft wird und traditionell für die Verwendung mit Tabakprodukten, einschließlich Pfeifen, Papier oder Zubehör, bestimmt ist.