Kann Ladendiebstahl als versehentlich betrachtet werden?
Der Schlüssel zu einer Ladendiebstahlsanklage ist Vorsatz. Es kommt immer wieder vor, dass Menschen ein Geschäft verlassen, ohne versehentlich etwas zu bezahlen. Oft vergessen sie, dass sie es in ihre Tasche gesteckt haben, oder es handelt sich um einen kleineren Artikel am Boden eines Wagens oder Korbs, der von der Kassiererin übersehen wird. In diesen Fällen hatte die Person nicht die Absicht, die Artikel aus dem Geschäft zu stehlen, und daher gilt es nicht als Ladendiebstahl.
Das heißt, es ist keine einfache Verteidigung für diejenigen, die keinen Fehler gemacht haben. Man kann nicht einfach sagen, dass man vergessen hat, für etwas zu bezahlen, wenn man erwischt und angeklagt wird. Versehentlicher Ladendiebstahl liegt nur dann vor, wenn man wirklich einen ehrlichen Fehler gemacht hat, der zum Zeitpunkt des Vorfalls offensichtlich war.
Ein Beispiel für versehentlichen Ladendiebstahl
Ein perfektes Beispiel für einen versehentlichen Ladendiebstahl ist, wenn die Kassiererin einfach Artikel übersieht, die der Käufer bezahlen wollte. Eine Kundin verbringt einige Zeit in einem Geschäft, um ihre Einkäufe zu sammeln, und legt sie in ihren Korb, ohne wirklich darauf zu achten. So kommt es, dass einige der kleineren Artikel, die sie ausgewählt hat, in einigen der größeren Artikel landen. Die Käuferin hatte dies nicht beabsichtigt. Die Kassiererin bemerkt diese kleineren Artikel nicht und schickt die Kundin weiter. Nach dem Verlassen des Ladens wird die Käuferin möglicherweise von einem Mitarbeiter der Schadensverhütung angehalten, oder die Käuferin bemerkt die unbezahlten Artikel erst zu Hause. Sie bezahlt dann für diese Artikel, um den Fehler zu berichtigen.
Hier scheint ganz offensichtlich ein Fehler vorzuliegen. Wenn sie strafrechtlich verfolgt würde, hätte die Käuferin eine Verteidigung gegen die Anklage. Möglicherweise gibt es Überwachungskameras, die eindeutig zeigen, wie die Einkäuferin die Artikel in den Korb legt, ohne darauf zu achten, wohin die Artikel gehen. Natürlich könnte die Käuferin behaupten, es sei ein Versehen gewesen, und die Kameras könnten zeigen, dass sie die kleineren Artikel absichtlich vor der Kassiererin versteckt hat. Die Tatsache, dass sie später zurückkommt, um die Artikel zu bezahlen, ändert nichts daran, dass der Diebstahl absichtlich begangen wurde.
Es gibt noch andere Situationen, in denen ein Kunde das Geschäft für einen Moment verlässt, während er die Waren bei sich trägt. Vielleicht telefoniert er, oder er muss einem Freund, der draußen wartet, eine Frage stellen. Ein Beamter zur Verhinderung von Ladendiebstahl könnte dies als Versuch eines Ladendiebstahls ansehen und die Person festhalten. Wenn es keine Beweise dafür gibt, dass dies in böser Absicht geschah, kann der Käufer eine vernünftige Verteidigung gegen eine Anklage haben.
Rechtliche Verteidigung bei Ladendiebstahl
Absicht ist der wichtigste Faktor bei der Verfolgung von Ladendiebstahlsfällen. Staatsanwälte, Sicherheitsbeamte und Kassierer hören regelmäßig die Aussage „Ich wollte es bezahlen“. Es kann nur dann erfolgreich sein, wenn es Beweise dafür gibt, dass es einfach ein Fehler des Angeklagten oder des Personals des Ladens war.
Videobeweise können in diesen Fällen oft sehr aussagekräftig sein. Die Staatsanwälte werden diese Beweise prüfen und genau darauf achten, wie sich der Angeklagte vom Betreten des Ladens bis zum Verlassen verhält. Sie können auch das Personal fragen, ob sie etwas an dem Kunden beobachtet haben, als er einkaufte. Es kann manchmal sehr offensichtlich sein, wenn ein Kunde versucht, Waren zu verstecken oder etwas anderes zu tun, wie z. B. Preisschilder zu vertauschen.
Tatsache ist, dass niemand weiß, was im Kopf eines anderen vor sich geht. Es kann schwierig sein, Vorsatz zu beweisen oder zu widerlegen. Wenn also ein Kunde ein Geschäft verlässt, ohne etwas zu bezahlen, besteht eine gute Chance, dass er strafrechtlich belangt wird. Wenn Ihnen das passiert, ist es immer eine gute Idee, den besten Anwalt für Strafrecht mit jahrelanger Erfahrung in der Verteidigung von Ladendiebstahlsfällen zu beauftragen, damit Sie das bestmögliche rechtliche Ergebnis erzielen können.