„Brauche ich die schriftliche Zustimmung meines Ex, wenn ich mit unserem Kind außerhalb des Staates Urlaub machen möchte?“ Sie werden überrascht sein, wie oft ein Scheidungsanwalt der Kanzlei Ault in Salt Lake City diese Frage jede Woche hört, und zwar so oft, dass wir beschlossen haben, Ihnen ein für alle Mal eine ausführliche Antwort zu geben.
Aber bevor wir uns mit der Frage befassen, ob Sie Ihre Kinder nach einer Scheidung mit oder ohne die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils ins Ausland mitnehmen dürfen, wollen wir die Frage, die wir kürzlich von einem unserer Leser erhalten haben, noch einmal durchgehen.
„Meine Ex-Frau und ich haben das gemeinsame physische und rechtliche Sorgerecht, aber in den Scheidungspapieren steht nirgends, dass wir uns gegenseitig die schriftliche Zustimmung geben müssen, wenn wir unsere Kinder ins Ausland bringen wollen. Ich bin mir nicht sicher, was ich tun soll. Gibt es in Utah ein Gesetz, wonach Eltern die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils einholen müssen, wenn sie ihre Kinder ins Ausland bringen? Vielen Dank im Voraus, Brad.“
- Ein Kind für längere Zeit außerhalb des Staates bringen
- Informationen, die dem anderen Elternteil zur Verfügung gestellt werden müssen
- Das Gesetz von Utah verlangt nicht die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils, aber…
- Was ist zu tun, wenn Ihr Ex Sie daran hindert, Ihr Kind außerhalb des Staates zu bringen?
Ein Kind für längere Zeit außerhalb des Staates bringen
Danke für Ihre Frage, Brad. Um sie zu beantworten, werden wir die Informationen aus Utah Code Section 30-3-36(2) heranziehen, die auf Ihre spezielle Situation zutreffen.
Zuallererst hat nach dem Recht von Utah jeder Elternteil die gesetzliche Pflicht, die möglichen nachteiligen Auswirkungen auf sein Kind zu berücksichtigen, die dadurch entstehen, dass das Kind keine angemessene Bindung zum nicht sorgeberechtigten Elternteil hat. Diese Regel gilt für Situationen, in denen über einen längeren Zeitraum keine Elternzeit stattgefunden hat. Das klingt nach Ihrer Situation, da Sie höchstwahrscheinlich planen, Ihr Kind für einen längeren Zeitraum in den Urlaub zu bringen.
Informationen, die dem anderen Elternteil zur Verfügung gestellt werden müssen
Das Gesetz von Utah sieht außerdem vor, dass ein Elternteil, wenn er beschließt, sein Kind für einen Notfall außerhalb des Staates zu bringen, dem anderen Elternteil alle folgenden Informationen zur Verfügung stellen muss:
- Reisedaten;
- Reiseplan und Reiseziel;
- die Orte, die der reisende Elternteil und das Kind besuchen wollen und wo sie zu übernachten gedenken (Hotel, Wohnung, etc.); und
- den Namen und die Telefonnummer einer dritten Person, von der erwartet werden kann, dass sie über den Aufenthaltsort des Kindes Bescheid weiß.
Hinweis: Nach dem Gesetz von Utah wird das unbeaufsichtigte Reisen eines Kindes unter fünf Jahren nicht empfohlen.
Das Gesetz von Utah verlangt nicht die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils, aber…
„Technisch gesehen verlangt das Gesetz von Utah nicht die schriftliche Zustimmung oder Erlaubnis Ihres Ex-Mannes, wenn Sie Ihr Kind während des Sorgerechts oder der Elternzeit außerhalb des Staates mitnehmen“, erklärt unser erfahrener Scheidungsanwalt in Salt Lake City.
Das Gesetz von Utah schreibt jedoch vor, dass Sie dem anderen Elternteil die Daten und den Ort mitteilen müssen, an dem Sie und das Kind sich aufhalten werden, sowie die Kontaktinformationen für das Kind, um sicherzustellen, dass Ihr Ex Ihr Kind jederzeit kontaktieren kann.
Daher kann Ihr Ex Sie nicht daran hindern, Ihr Kind in den Urlaub mitzunehmen, indem er seine „Zustimmung“ verweigert, denn seine Zustimmung ist nach dem Gesetz von Utah einfach nicht erforderlich.
Was ist zu tun, wenn Ihr Ex Sie daran hindert, Ihr Kind außerhalb des Staates zu bringen?
Okay, nachdem wir nun festgestellt haben, dass Sie keine schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils benötigen, um Ihr Kind außerhalb des Staates zu bringen, fragen Sie sich vielleicht, was Sie tun können, wenn Ihr Ex sich weigert, Sie Ihr Kind von seinem Haus abholen zu lassen, um in den Urlaub zu fahren.
Das ist eine gute Frage. Die einzige Möglichkeit, die Sie haben, ist, einen Antrag auf Beistandschaft zu stellen, d.h. das Gericht aufzufordern, dem anderen Elternteil aufzugeben, das Sorgerecht für das Kind mit Ihnen an Ihrem Sorgerechts- oder Elternzeittag zu tauschen. Die Anordnung kann von den örtlichen Strafverfolgungsbehörden durchgesetzt werden, die, falls erforderlich, Ihren Ex mit Gewalt dazu zwingen, die Kinder mitzunehmen. In der Regel vergehen maximal 28 Tage zwischen dem Zeitpunkt, an dem Sie einen Antrag auf Beistandschaft stellen, und dem Tag der Anhörung.
Wenden Sie sich an unseren Scheidungsanwalt in Salt Lake City von The Ault Legal, um sich über alle rechtlichen Möglichkeiten in Ihrer Situation zu informieren. Holen Sie sich ein kostenloses Beratungsgespräch unter der Nummer 801-539-9000.