„In New Jersey gilt krimineller Unfug als Sachbeschädigung Verbrechen, und kann Sie im Gefängnis oder mit einem dauerhaften Vorstrafenregister verlassen. Diese Fälle müssen sorgfältig behandelt werden, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.“
Strafbare Sachbeschädigung bezieht sich in der Regel auf Hausfriedensbruch oder Vandalismus. Wenn Sie beschuldigt werden, ein Mietobjekt beschädigt oder Graffiti an ein Gebäude gesprüht zu haben, können Sie in New Jersey wegen Unfugs angeklagt werden. Da diese Anklage von einer Ordnungswidrigkeit bis hin zu einem Verbrechen zweiten Grades reichen kann, variieren die Strafen. Unabhängig von der Einstufung Ihrer Straftat droht Ihnen zusätzlich zu den anderen unten aufgeführten Strafen eine Gefängnisstrafe.
Die Anwaltskanzlei Tormey ist ein aggressives Strafverteidigungsteam, zu dem auch ein aktiver Staatsanwalt aus NJ gehört, und wir sind bestrebt, die effektivste Verteidigung für Ihre Anklage zu bieten. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Eigentumsdelikten, einschließlich kriminellem Unfug, Hausfriedensbruch und Einbruchdiebstahl. Nur mit einem Anwalt an Ihrer Seite können Sie Ihre Strafe deutlich verringern und möglicherweise erreichen, dass Ihr Verfahren ganz eingestellt wird.
Kontaktieren Sie einen unserer erfahrenen Strafverteidiger für eine kostenlose Beratung. Lesen Sie diese Seite weiter, um weitere Informationen über kriminellen Unfug in New Jersey zu erhalten.
NJ Criminal mischief – N.J.S.A. 2C:17-3
Eine Anklage wegen kriminellen Unfugs kann erhoben werden, wenn eine Person Schäden an fremdem Eigentum verursacht, die mit bloßem Auge sichtbar sind.
Um Ihr Strafmaß zu bestimmen, müssen Sie wissen, ob es sich bei Ihrer Anklage um ein Verbrechen zweiten, dritten oder vierten Grades oder um ein Vergehen gegen die Ordnung handelt. Klicken Sie auf einen dieser Links, um Ihre möglichen Strafen zu ermitteln. Wenn Sie sich über die Einstufung Ihrer Straftat nicht im Klaren sind, können Sie sich an das unten aufgeführte Gesetz wenden, in dem die Einstufung erläutert wird.
Eine Verurteilung kann auch dazu führen, dass dem Eigentümer des Grundstücks Tausende von Dollar für die entstandenen Schäden erstattet werden müssen. Darüber hinaus kann nach dem Recht von New Jersey eine Verurteilung für einen weiteren kriminellen Unfug zu einer Mindeststrafe von fünf (5) Jahren Gefängnis führen. Dies ist einer der Fälle, in denen das Gesetz von New Jersey nicht viel Sinn macht. Wer hätte je gedacht, dass eine kleine Sachbeschädigung Sie für fünf Jahre hinter Gitter bringen kann? Glauben Sie mir: So viel Zeit wollen Sie nicht in einem Gefängnis in New Jersey verbringen.
Da die Staatsanwaltschaft bestimmte Elemente nachweisen muss, gibt es Verteidigungsmöglichkeiten gegen den Vorwurf des kriminellen Unfugs. Wenn Ihnen beispielsweise ein Teil des beschädigten Objekts gehört, haben Sie möglicherweise eine gute Verteidigung. Wenn das Eigentum durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall beschädigt wurde, haben Sie möglicherweise eine weitere Möglichkeit, sich gegen die Anklage zu verteidigen.
Solange Sie jedoch nicht mit den Abläufen im Gerichtssaal vertraut sind, sollten Sie diese Verteidigungsmöglichkeiten besser einem Fachmann überlassen.
Rufen Sie die Strafverteidiger der Anwaltskanzlei Tormey in New Jersey an, um eine kostenlose Beratung zu Ihrer Anklage wegen Unfug zu erhalten.
Wir kennen die Argumente, die die Staatsanwaltschaft vorbringen wird, wenn Ihr Fall vor Gericht kommt, und wir wissen, wie wir Ihnen helfen können, Strafen für Unfug zu vermeiden. Mit einem erfahrenen Team von Strafverteidigern haben wir die Strategien, die zu einem Sieg im Gerichtssaal führen können.
Bitte kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenloses Beratungsgespräch, damit wir damit beginnen können, die Details Ihres Falles zu betrachten und eine effektive Antwort auf die Anklage gegen Sie zu formulieren.
(201) 556-1571
N.J.S.A. 2C:17-3 – Criminal Mischief Statute
a. Delikt definiert. Eine Person macht sich des kriminellen Unfugs schuldig, wenn sie:
(1) absichtlich oder wissentlich materielles Eigentum eines anderen beschädigt oder materielles Eigentum eines anderen rücksichtslos oder fahrlässig durch den Einsatz von Feuer, Sprengstoff oder anderen gefährlichen Mitteln, die in Unterabschnitt a. von N.J.S.2C:17-2 aufgeführt sind; oder
(2) absichtlich, wissentlich oder rücksichtslos materielles Eigentum eines anderen so manipuliert, dass Personen oder Eigentum gefährdet werden, einschließlich der Beschädigung oder Zerstörung von Mieträumen durch einen Mieter als Vergeltung für die Einleitung eines Räumungsverfahrens.
b. Einstufung.
(1) Krimineller Unfug ist ein Verbrechen dritten Grades, wenn der Täter absichtlich oder wissentlich einen Vermögensschaden von $2.000,00 oder mehr verursacht.
(2) Krimineller Unfug ist ein Verbrechen vierten Grades, wenn der Täter einen Vermögensschaden von mehr als $500,00 aber weniger als $2.000,00 verursacht. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn der Täter einen Vermögensschaden von 500,00 $ oder weniger verursacht.
(3) Krimineller Unfug ist eine Straftat dritten Grades, wenn der Täter Forschungseigentum, das von der Forschungseinrichtung verwendet wird, beschädigt, verunstaltet, ausrottet, verändert, erhält, freigibt oder dessen Verlust verursacht oder auf andere Weise den Betrieb der Forschungseinrichtung physisch stört. Der Begriff „physische Störung“ schließt keine rechtmäßige Tätigkeit ein, die sich aus der Reaktion der Öffentlichkeit, der Regierung oder der Mitarbeiter der Forschungseinrichtung auf die Offenlegung von Informationen über die Forschungseinrichtung ergibt.
(4) Krimineller Unfug ist ein Verbrechen vierten Grades, wenn der Täter eine Vorrichtung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ein Zeichen, ein Signal, ein Licht oder eine andere Ausrüstung, die der Regelung oder der Sicherheit des Flugverkehrs auf einem Flughafen, einem Landeplatz, einer Landebahn, einem Hubschrauberlandeplatz, einem Hubschrauberlandeplatz oder einer anderen Luftfahrteinrichtung dient, beschädigt, entfernt oder deren Betrieb beeinträchtigt; Wenn jedoch die Beschädigung, Entfernung oder Behinderung der Vorrichtung leichtfertig eine Körperverletzung oder einen Sachschaden verursacht, macht sich der Täter eines Verbrechens dritten Grades schuldig, oder wenn sie leichtfertig den Tod verursacht, macht sich der Täter eines Verbrechens zweiten Grades schuldig.
(5) Krimineller Unfug ist ein Verbrechen vierten Grades, wenn der Täter einen Flughafen, ein Landefeld, eine Landebahn, einen Hubschrauberlandeplatz, einen Hubschrauberlandeplatz oder eine andere Luftfahrteinrichtung stört oder beeinträchtigt; wenn jedoch der Eingriff oder die Manipulation des Flughafens, des Landeplatzes, der Landebahn, des Hubschrauberlandeplatzes, des Hubschrauberlandeplatzes oder einer anderen Luftfahrteinrichtung rücksichtslos eine Körperverletzung oder einen Sachschaden verursacht, ist der Täter eines Verbrechens dritten Grades schuldig, oder wenn er rücksichtslos den Tod verursacht, ist der Täter eines Verbrechens zweiten Grades schuldig.
(6) Krimineller Unfug ist ein Verbrechen dritten Grades, wenn der Täter ein Grab, eine Gruft, ein Mausoleum oder eine andere Stätte, in der menschliche Überreste aufbewahrt oder beigesetzt werden, mit dem Ziel schändet, zerstört oder stiehlt, um diese menschlichen Überreste oder einen Teil davon zu entweihen.
(7) Krimineller Unfug ist ein Verbrechen dritten Grades, wenn der Täter absichtlich oder wissentlich eine wesentliche Unterbrechung oder Beeinträchtigung der öffentlichen Kommunikation, des Transports, der Wasser-, Öl-, Gas- oder Energieversorgung oder anderer öffentlicher Dienste verursacht. Krimineller Unfug ist ein Verbrechen zweiten Grades, wenn die wesentliche Unterbrechung oder Beeinträchtigung leichtfertig den Tod verursacht.
(8) Krimineller Unfug ist ein Verbrechen vierten Grades, wenn der Täter absichtlich oder wissentlich Rohre oder Leitungen für die Gas-, Öl- oder Wasserversorgung oder Werke, die für die Versorgung von Gebäuden mit Gas, Öl oder Wasser errichtet wurden, bricht, aufgräbt, verstopft oder auf andere Weise beeinträchtigt, oder damit verbundene Anlagen oder Zubehörteile, oder elektrische Lichtdrähte, Masten oder Zubehörteile oder Telefon-, Fernmelde-, Kabelfernseh- oder Telegrafendrähte, -leitungen, -kabel oder -zubehörteile beschädigt, durchschneidet, abbricht, zerstört oder anderweitig beeinträchtigt.
c. Eine Person, die wegen einer Straftat des kriminellen Unfugs verurteilt wird, die eine Graffiti-Handlung beinhaltet, kann zusätzlich zu jeder anderen vom Gericht verhängten Strafe dazu verpflichtet werden, dem Eigentümer des beschädigten Eigentums eine finanzielle Entschädigung in Höhe des durch die Graffiti-Handlung verursachten Vermögensschadens zu zahlen und gemeinnützige Arbeit zu leisten, die gegebenenfalls die Entfernung der Graffiti von dem Eigentum einschließt. Wenn gemeinnützige Arbeit angeordnet wird, muss diese entweder mindestens 20 Tage oder mindestens so viele Tage betragen, wie zur Entfernung der Graffiti von dem Grundstück erforderlich sind.
d. Wie in diesem Abschnitt verwendet:
(1) „Graffiti“ bedeutet das Zeichnen, Malen oder Anbringen einer Markierung oder Inschrift auf öffentlichem oder privatem Grundbesitz oder persönlichem Eigentum ohne die Erlaubnis des Eigentümers.
(2) „Sprühfarbe“ bedeutet jede Farbe oder pigmentierte Substanz, die sich in einem Aerosol- oder ähnlichen Sprühbehälter befindet.
e. Eine Person, die wegen einer Straftat des kriminellen Unfugs verurteilt wird, die die Beschädigung oder Zerstörung eines Mietobjekts durch einen Mieter als Vergeltung für die Einleitung eines Räumungsverfahrens beinhaltet, kann zusätzlich zu jeder anderen vom Gericht verhängten Strafe verpflichtet werden, dem Eigentümer des Objekts eine finanzielle Entschädigung in Höhe des durch die Beschädigung oder Zerstörung verursachten Vermögensschadens zu zahlen.