Verkauf von Teilen des Pazifischen Walrosses
Verkauf an Ureinwohner Alaskas
Unveränderte Teile des Pazifischen Walrosses (einschließlich Stoßzähne) können an andere qualifizierte Ureinwohner Alaskas (50 CFR Teil 18.3 Definitionen) oder an einen registrierten Vertreter zum Weiterverkauf an andere qualifizierte Ureinwohner Alaskas verkauft oder gehandelt werden.
Verkauf an Nicht-Alaska-Ureinwohner
Teile des Pazifischen Walrosses müssen von einer Person der Ureinwohner Alaskas in ein authentisches Kunsthandwerk der Ureinwohner umgewandelt werden, damit sie an Nicht-Alaska-Ureinwohner verkauft werden können.
Authentisches Kunsthandwerk der Ureinwohner
Künstler der Ureinwohner Alaskas sind in ihrer Verwendung von Walross-Elfenbein oder anderen Teilen bei der Herstellung von Kunsthandwerk nicht eingeschränkt. Allerdings müssen die Gegenstände erheblich verändert werden, um als authentisches Kunsthandwerk der Ureinwohner zu gelten und in den Handel zu gelangen. Beispiele für stark verändertes Walross-Elfenbein finden Sie in der Broschüre des Indian Arts and Crafts Board.
Transport von Teilen oder Produkten des Pazifischen Walrosses über internationale Grenzen
Das Pazifische Walross ist in Anhang III des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) aufgeführt. Aufgrund dieses Status kann ein CITES-Herkunftszertifikat erforderlich sein, um mit Kunsthandwerk oder anderen Artikeln, die Walross-Elfenbein enthalten, außerhalb der Vereinigten Staaten zu reisen. Da einige Länder Kunsthandwerk aus dem Pazifischen Walross ohne CITES-Dokumente nicht zulassen, ist es am besten, sich mit dem U.S. Fish & Wildlife Import/Export-Büro in Anchorage unter (907) 271-6198 in Verbindung zu setzen.
Außerdem ist aufgrund der Beschränkungen des Marine Mammal Protection Act die kommerzielle Ausfuhr von Kunsthandwerk, das Elfenbein des Pazifischen Walrosses oder andere Teile enthält, nicht erlaubt.