20 TAGE SCHRIFTLICHE KÜNDIGUNG DES MIETVERHÄLTNISSES
Das Gesetz des Bundesstaates Washington (RCW 59.18.200(1)(a)) schreibt vor, dass Vermieter von Wohngebäuden den Mietern von Monat zu Monat mindestens 20 Tage vor Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich kündigen müssen. Der Vermieter muss die Beendigung des Mietverhältnisses mindestens 20 Tage vor Ablauf der Mietzeit schriftlich ankündigen. Wenn die Miete beispielsweise am Ersten des Monats fällig ist und der Monat 31 Tage hat, muss der Vermieter dem Mieter die schriftliche Kündigung bis zum 10. des Monats zukommen lassen. Wenn im Mietvertrag festgelegt ist, dass die Miete an einem unregelmäßigen Tag im Monat fällig ist, z. B. am 15., zählen Sie einfach 20 Tage von diesem Datum an rückwärts, um den Tag im Monat zu bestimmen, an dem die Kündigung beim Mieter eingehen muss. Die 20-Tage-Frist wird ab dem Tag berechnet, an dem die Miete fällig ist, ohne Berücksichtigung einer etwaigen Nachfrist, die Sie eingeräumt haben, bevor die Miete als verspätet gilt.
Auch der Tag, an dem Sie die Kündigung zustellen, wird nicht mitgezählt – Sie müssen also einen zusätzlichen Tag hinzurechnen, wenn Sie die Kündigung persönlich zustellen, oder zwei Tage, wenn Sie die Kündigung in der Wohnung aushängen und per First Class U.S. Mail (nicht per Einschreiben mit Rückschein) an alle Mieter senden.
Mieter mit befristeten Mietverträgen, wie z. B. einem sechsmonatigen oder einjährigen Mietvertrag, sind verpflichtet, während der gesamten Mietdauer in der Einheit zu wohnen. Schauen Sie im Mietvertrag nach, wie die Kündigungsfristen aussehen. Wenn dort keine spezifischen Kündigungsfristen festgelegt sind, besagt RCW 59.18.220(1), dass das Mietverhältnis endet, wenn der Mietvertrag endet.
Es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, dass Vermieter die Miete für zusätzliche Tage oder Teilmonate, in denen Mieter die Wohnung bewohnen, anteilig zahlen müssen, obwohl viele Vermieter dies beim Einzug der Mieter in die Wohnung vereinbaren.
Sichern Sie sich, dass Sie vom Mieter eine gültige Nachsendeadresse erhalten, an die der Vermieter eine Kautionsabrechnung und -rückerstattung (falls geschuldet) schicken kann. Nach RCW 59.18.280 ist der Vermieter verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen eine Kautionsabrechnung an die letzte bekannte Adresse des Mieters zu schicken. Wenn der Mieter dem Vermieter keine neue Adresse mitteilt, kann es sein, dass der Vermieter die Abrechnung an die gerade geräumte Wohnung schickt.