Heute ist das Thema Indianerverträge ein abgeschlossenes Konto im Verfassungsbuch. Durch einen Zusatz im Indian Appropriation Act vom 3. März 1871 wurde festgelegt, „dass in Zukunft keine indianische Nation oder kein indianischer Stamm innerhalb des Territoriums der Vereinigten Staaten als unabhängige Nation, Stamm oder Macht, mit der die Vereinigten Staaten einen Vertrag abschließen können, anerkannt oder anerkannt wird: Unter der weiteren Voraussetzung, dass nichts in diesem Dokument so ausgelegt werden soll, dass es die Verpflichtung eines zuvor rechtmäßig mit einer solchen indianischen Nation oder einem solchen Stamm geschlossenen und ratifizierten Vertrages aufhebt oder beeinträchtigt.432 In der Folgezeit wurde die Befugnis des Kongresses, zuvor vertraglich gewährte Stammesrechte aufzuheben oder zu ändern, immer wieder bestätigt.433 Gesetze, die die Rechte von Stammesmitgliedern auf Stammesland abändern,434 ein Wegerecht für eine Eisenbahnlinie durch das vertraglich an einen Indianerstamm abgetretene Land gewähren,435 oder die Anwendung von Steuergesetzen in Bezug auf Alkohol und Tabak auf indianische Gebiete ausdehnen, trotz einer früheren vertraglichen Ausnahme,436 wurden bestätigt.
Wenn andererseits einzelnen amerikanischen Ureinwohnern bestimmte Eigentumsrechte übertragen wurden, sei es durch einen Vertrag oder durch einen Akt des Kongresses, so sind sie durch die Verfassung in gleichem Maße und in gleicher Weise geschützt wie die privaten Rechte anderer Einwohner oder Bürger der Vereinigten Staaten. So stellte der Gerichtshof fest, dass bestimmte indianische Allotmentnehmer im Rahmen eines Abkommens, wonach sie als Teilgegenleistung für den Verzicht auf ihren gesamten Anspruch auf Stammeseigentum in mehreren Teilen Landzuteilungen erhalten sollten, die für einen bestimmten Zeitraum steuerfrei sein sollten, wohlerworbene Rechte auf Befreiung von der staatlichen Besteuerung erworben hatten, die durch den Fünften Verfassungszusatz gegen eine Aufhebung durch den Kongress geschützt waren.437
Ein regelmäßiger Bestandteil des Terminkalenders des Gerichtshofs sind ein oder zwei Fälle, in denen es um die Auslegung der Rechte der amerikanischen Ureinwohner im Rahmen von Verträgen gegenüber der Bundesregierung oder den Bundesstaaten geht. Obwohl also seit Jahrzehnten keine Verträge mehr ausgehandelt wurden und vermutlich auch nie wieder ausgehandelt werden, werden die Rechtsstreitigkeiten über alte Verträge anscheinend weitergehen.