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U.S. Food and Drug Administration

Posted on November 29, 2021 by admin
Issued by:

Guidance Issuing Office
Center for Food Safety and Applied Nutrition
Office of Regulatory Affairs

HINTERGRUND:

Essigsäure, wenn sie von geeigneter Reinheit ist und in Übereinstimmung mit guter Herstellungspraxis verwendet wird, ist allgemein als sicher für die Verwendung in Lebensmitteln anerkannt. Sie sollte jedoch nicht unter Bedingungen verwendet werden, die zu einer Täuschung des Verbrauchers führen, wie dies bei der Verwendung von verdünnter Essigsäure anstelle von Essig in „eingelegten“ Lebensmitteln der Fall sein kann.

Die Entscheidung der Lebensmittelinspektion l40, herausgegeben am 27. Februar l9l2, enthielt Folgendes:

„Verdünnte Essigsäure – Das durch Verdünnung von Essigsäure hergestellte Produkt ist kein Essig und muss, wenn es für Lebensmittelzwecke bestimmt ist, frei von schädlichen Verunreinigungen sein und unter seinem eigenen Namen verkauft werden.“

Am 23. April l952 wurde in einem Informationsschreiben an die Beamten der Bundesstaaten Folgendes mitgeteilt:

„Diese Behörde hat bei der Durchsetzung des Federal Food, Drug, and Cosmetic Act den Standpunkt vertreten, dass verdünnte Essigsäure kein Essig ist und von ihrer Verwendung in Lebensmitteln, die üblicherweise Essig enthalten, abgeraten.

***

„Wenn eine Säure mit nachgewiesener Reinheit in einem Herstellungsverfahren wie dem von Ihnen beschriebenen verwendet wird, wäre eine Kennzeichnung erforderlich, um Missverständnisse auf Seiten des Verbrauchers zu vermeiden. Die Kennzeichnung sollte keine Hinweise auf das Beizen oder eine Beschreibung des Verfahrens enthalten, die den Eindruck erwecken könnten, daß das Erzeugnis unter Verwendung von Essig*** hergestellt wurde.“

Im April l968 überprüften Mitglieder unseres Bureau of Science die Literatur, um festzustellen, ob in Essig, der aus destilliertem Alkohol hergestellt wird, Bestandteile enthalten sind, die in Essigsäurelösungen nicht vorhanden sind. In einer Studie von L. W. Aurand et al., über die in JAOAC (l965) berichtet wurde, wurden in fünf Proben destillierten Essigs elf Bestandteile identifiziert. Bei den flüchtigen Bestandteilen handelte es sich um Aldehyde, Ketone, Ester und Alkohole. Acetaldehyd, Aceton, Ethylacetat und Ethylalkohol waren in allen untersuchten Essigproben vorhanden.

In einem FDA-Labor wurde ein GLC-Vergleich zwischen destilliertem Essig und fünfprozentiger verdünnter Eisessig-Säure durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass destillierter Essig eine Reihe flüchtiger Stoffe enthält, die in verdünnter Essigsäure nicht vorhanden sind.

Organoleptische Triangulationsbefunde unter Verwendung von Proben von destilliertem Essig und fünfprozentiger Essigsäure zeigten, dass destillierter Essig leicht von verdünnter Essigsäure zu unterscheiden ist.

Diese Befunde unterstützen unsere Position, dass verdünnte Essigsäure kein Essig ist.

POLITIK:

Essigsäure ist allgemein als sicher für die Verwendung in Lebensmitteln anerkannt, wenn sie „lebensmitteltauglich“ ist und in Übereinstimmung mit guten Herstellungsprozessen verwendet wird.

Essigsäure gilt als „lebensmitteltauglich“, wenn sie den Spezifikationen des Food Chemicals Codex entspricht.

Verdünnte Essigsäure ist kein Essig. Wenn sie als Zutat in Lebensmitteln verwendet wird, sollte sie mit ihrem Namen „Essigsäure“ oder „verdünnte Essigsäure“ deklariert werden.

Die Kennzeichnung eines Lebensmittels, in dem Essigsäure verwendet wird, gilt als irreführend, wenn sie impliziert oder nahelegt, dass der Artikel Essig enthält oder mit Essig zubereitet wurde. Essigsäure sollte nicht anstelle von Essig in eingelegten Erzeugnissen verwendet werden, von denen die Verbraucher üblicherweise erwarten, dass sie mit Essig zubereitet werden.

Aufgelegt: 7/25/69
Reissued: 12/3/73, 10/1/80
Revised: 2/1/89

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Submit comments on this guidance document electronically via docket ID: FDA-2013-S-0610 – Specific Electronic Submissions Intended For FDA’s Dockets Management Staff (i.e., Citizen Petitions, Draft Proposed Guidance Documents, Variances, and other administrative record submissions)

Wenn Sie nicht in der Lage sind, Kommentare online einzureichen, senden Sie bitte schriftliche Kommentare an:

Dockets Management
Food and Drug Administration
5630 Fishers Lane, Rm 1061
Rockville, MD 20852

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